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Regeln der Zahlungsmittel

AISV- oder KMM-Karte

Verknüpfung des Mittels mit dem Konto

Im Feld zur Verknüpfung des Zahlungsmittels im System wird eine 8-stellige auf der Rückseite der Karte befindliche Nummer eingegeben, das Paysera-Konto, das Sie verknüpfen möchten, ausgewählt und angegeben, dass dies eine AISV- oder KMM-Karte ist.

Limits

Im System hat der Kunde die Möglichkeit, bei Anmeldung bei seinem Benutzerkonto persönliche Limits für verknüpftes Zahlungsmittel festzulegen. Die Limits des Zahlungsmittels dürfen die Kontolimits nicht überschreiten.
Das Limit des Zahlungsmittels kann je nach Verkaufsstelle variieren. Die Informationen über Limits der Zahlungsmittel je nach Verkaufsstelle werden auf dem Benutzerkonto des Kunden auf der Seite zur Verknüpfung der Zahlungsmittel bereitgestellt. Diese Liste wird durch Paysera LT bei Entstehung einer neuen Verkaufsstelle ergänzt.

Zahlungsvorgang

Die Karte wird an das Lesegerät an der Zahstelle gehalten. Die Zahlung basiert auf die NFC-Technologie und zusätzliche Bestätigung ist nicht erforderlich. Mit einer Karte können Sie bis zu 10 EUR pro Tag ausgeben.

Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs

Verknüpfung des Mittels mit dem Konto

Im Feld zur Verknüpfung des Zahlungsmittels im System wird das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs ohne Leerzeichen und Bindestriche eingegeben, das Paysera-Konto, das Sie verknüpfen möchten, ausgewählt und angegeben, dass dies das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs ist.

Limits

Standardgemäß gelten die Limits des Kontos. Wenn die Limits des bestimmten Zahlungsmittels niedriger als die des Kontos sind, gelten die Limits des Zahlungsmittels. Die Limits des Zahlungsmittels können die Limit des Kontos nicht überschreiten.

Zahlungsvorgang

Das Auto fährt auf die Parkschranke zu, die Kamera erkennt das Kennzeichen des Fahrzeugs und öffnet die Schranke. Wenn das Auto auf dem Parkplatz stehen gelasen ist, werden die Parkgebühren zu festgelegten Zeiten abgezogen. Beim Verlassen des Parkplatzes erkennt die Kamera nochmals das Kennzeichen, öffnet die Schranke und stoppt die Abbuchung der Parkgebühren. Durch Verknüpfung des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs mit dem Konto erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, dass für diese Art der Zahlung keine Zahlungsbestätigung erforderlich ist.