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Informationen aktualisiert: 16.09.2019

REGELN FÜR BEREITSTELLUNG DES ZahlungsauslösedienstS UND DES KONTOINFORMATIONSDIENSTS

Offene Verbindungsschnittstelle – öffentlich zugängliche technische Schnittstelle für die Kommunikation zwischen kontoführenden Zahlungsdienstleistern, Zahlungsauslösedienstleistern, Kontoinformationsdienstleistern, anderen Zahlungsdienstleistern, Zahlern und Empfängern.

Zahlungsauslösedienstleister, Kontoinformationsdienstleister, Paysera – Paysera LT, UAB, Code der juristischen Person 300060819, Sitz Pilaitės pr. 16, Vilnius, LT-04352, E-Mail-Adresse info@paysera.lt, Tel. +370 52071558. E-Geld-Institut-Lizenz Nr. 1, ausgestellt am 27.09.2012; Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist Litauische Bank; Identifikationscode 188607684, Adresse Žirmūnų g. 151, Vilnius, E-Mail-Adresse pt@lb.lt, Tel. (8 5) 268 0501; Daten über Paysera LT, UAB werden im Register der juristischen Personen der Republik Litauen aufbewahrt und gespeichert.

Zahler – natürliche (Privatperson) oder juristische Person, die ein Zahlungskonto (Zahlungskonten) bei einem Institut (Institute) eines anderen Zahlungsdienstleisters besitzt und die Ausführung oder Einreichung von Zahlungsaufträgen von diesem Zahlungskonto (Zahlungskonten) unter Verwendung der von Paysera in vorliegenden Regeln beschriebenen Dienste ermöglicht.

Zahlungsauslösedienst, ZAD – Zahlungsdienst, wenn ein Zahlungsauftrag auf Antrag des Zahlers vom Zahlungskonto, das bei einem Institut eines anderen Zahlungsdienstleisters eröffnet wurde, über den Zahlungsauslösedienstleister eingeleitet wird.

Zahlungsdienstleister, ZDL – im Sinne vorliegender Regeln Zahlungsdienstleister, bei dessen Institut der Zahler ein Zahlungskonto hat, von dem der Zahler einen Zahlungsauftrag einleiten möchte (z. B. Banken, andere Kreditinstitute etc.).

Kontoinformationsdienst, KID – Zahlungsdienst, wenn im Internet eine konsolidierte Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten des Zahlers bei einem anderen Institut eines anderen Zahlungsdienstleisters bereitgestellt werden.

Regeln – diese Regeln für Bereitstellung des Zahlungsauslösediensts und des Kontoinformationsdiensts.

Hauptmerkmale des ZAD und des KID

1. Diese Regeln bestimmen die Funktionsweise des ZAD und des KID im Paysera-System, stellen die Hauptmerkmale des ZAD und des KID bereit, regeln die Übermittlung der Daten des Zahlers zum Zweck der Bereitstellung des ZAD und des KID und die Sicherheit und Vertraulichkeit dieser Daten. Paysera stellt mit Zustimmung des Zahlers ZAD und KID zusammen bereit.

2. Der von Paysera bereitgestellte KID ermöglicht dem Zahler, der den ZAD nutzen möchte, sich bei Nutzung der von Paysera unterstützten offenen Verbindungsschnittstelle bei seinem persönlichen E-Banking-System anzumelden und Informationen zu seinen Konten beim bestimmten ZDL-Institut, Guthaben auf den Konten zu erhalten sowie ein Konto auszuwählen, von dem der Zahler den Zahlungsauftrag einleiten möchte.

3. Bei Nutzung des von Paysera bereitgestellten ZAD kann der Zahler, sich über die von Paysera unterstützte offene Verbindungsschnittstelle bei seinem persönlichen E-Banking-System anzumelden und einen automatisch erstellten Zahlungsauftrag an das ZDL-Institut des Zahlers zu bestätigen (autorisieren), d. h. der Zahler initiiert und bestätigt einen Zahlungsauftrag, indem er sich nicht direkt bei seinem E-Banking, sondern über das Paysera-System und die von Paysera unterstützte offene Verbindungsschnittstelle anmeldet.

4. Weder der KID noch der ZAD im Paysera-System kostet dem Zahler nicht zusätzlich, jedoch wird der Zahler durch vorliegende Regeln informiert, dass eine übliche Kommissionsgebühr seines ZDL-Instituts für Überweisungen entsprechender Art angewendet wird, die vom ZDL des Zahlers erhoben wird. Wenn der ZDL des Zahlers den Preis einer solchen Zahlungsüberweisung angibt, wird Paysera auch den Zahler darüber informieren, bevor er den Zahlungsauftrag autorisiert.

Detaillierte Beschreibung der Funktionsweise des ZAD und des KID

5. Der Zahler, der einen Antrag auf Einleitung des Zahlungsauftrags von seinem Zahlungskonto und/oder eine Kontoinformationsanfrage einreicht, übermittelt eine Zustimmung an Paysera zur Nutzung der Dienstleistung auf elektronische Weise und wird über die von Paysera unterstützte offene Verbindungsschnittstelle auf die Website seines ZDL umgeleitet, auf der er seine E-Banking-Anmeldedaten eingibt. Paysera erstellt und initiiert automatisch einen Zahlungsauftrag im Namen des Zahlers, wenn sich der Zahler bei seinem E-Banking anmeldet. Dabei sammelt und speichert Paysera die Daten von E-Banking des Zahlers (personalisierte Sicherheitsdaten) nicht und der Endempfänger der Daten ist der Empfänger der Zahlung, wie vom Zahler im Zahlungsauftrag angegeben. Die bei Anmeldung beim E-Banking vom Zahler verwendeten Informationen (Kundennummer, Passwort, Generatorcode, Code aus der Passwortkarte etc.) sind verschlüsselt und werden nur für einmalige Einleitung des Zahlungsauftrags, einmalige Kontoinformation und während einer Sitzung verwendet. Die Sitzung wird unterstützt, bis die Zahlungsbestätigung vom ZDL erhalten wird, jedoch nicht länger als 10 (zehn) Minuten. 

6. In jedem einzelnen Fall der Bereitstellung der Dienstleistung erklärt der Zahler seine Zustimmung an Paysera zur Einleitung des ZAD und zum Erhalt der Kontoinformationen auf elektronische Weise durch Klicken auf die Zustimmungstaste im Informationsfenster und durch Ausführen der aktiven Handlungen, d. h. durch Eingabe der E-Banking-Anmeldedaten und Bestätigung des von Paysera generierten Zahlungsauftrags. Bei Nutzung des Paysera-ZAD initiiert der Zahler persönlich und einseitig die Einleitung des Zahlungsauftrags an den ausgewählten ZDL. Die Stornierung des Zahlungsauftrags ist möglich, bis der Zahler seine Zustimmung zur Einleitung des ZAD gegeben hat. Der Wunsch, einen Zahlungsauftrag zu stornieren, wird durch den Zahler elektronisch durch Abbruch der Sitzung mit aktiven Handlungen zum Ausdruck gebracht.

7. Mit Hilfe des von Paysera bereitgestellten KID wird (werden) dem Zahler beim Zahlungsinitiirierungsdienst das Zahlungskonto (Zahlungskonten) beim bestimmten ZDL-Institut und dessen (deren) Guthaben angezeigt. Wenn der Zahler bei einem bestimmten ZDL-Institut mehr als ein Zahlungskonto hat, wählt der Zahler das Konto aus, von dem er einen Zahlungsauftrag einleiten möchte.

8. Nach Anmeldung des Zahlers bei seinem E-Banking-System erstellt Paysera dem Zahler automatisch einen Zahlungsauftrag gemäß den an Paysera übermittelten Daten des Zahlers, es wird auch angegeben:

8.1. wenn der Empfänger der Mittel der Paysera-Kunde ist, von dem der Zahler die Dienstleistungen oder Waren kauft, wird der Verwendungszweck automatisch gemäß den Daten des Empfängers der Mittel im System angegeben, gemäß denen der Empfänger der Mittel einen Zahlungsauftrag, gekaufte Waren oder Dienstleistungen und einen Verwendungszweck leichter erkennen kann;

8.2. der Zahlungsbetrag, der vom Zahler bei Einleitung des Zahlungsauftrags bestätigt wurde;

8.3. nach Erstellung des Zahlungsauftrags können darin der Betrag, der Empfänger der Mittel oder andere Transaktionsdetails nicht geändert werden.

9. Der Zahler bestätigt (autorisiert) einen von Paysera automatisch erstellten Zahlungsauftrag.

10. Nach Bereitstellung des Diensts eines erfolgreich eingeleiteten Zahlungsauftrags übermittelt Paysera dem Zahler und dem Empfänger der Mittel über ein dauerhaftes Medium eine Bestätigung über ordnungsgemäße Einleitung des Zahlungsauftrags und erfolgreiche Ausführung des Zahlungsauftrags, die gleichzeitig auch eine Bestätigung darstellt, dass der Zahlungsauftrag bei dem ZDL-Institut, das das Konto des Zahlers bearbeitet, ordnungsgemäß eingeleitet wurde. Zusammen mit diesen Informationen stellt Paysera Daten bereit, die es dem Zahler und dem Empfänger der Mittel ermöglichen, die Zahlungstransaktion und den Betrag der Zahlungstransaktion zu erkennen und in bestimmten Fällen (z. B. bei Nutzung der Dienstleistung der Übertragung des Personenkennzeichens) dem Empfänger der Mittel den Zahler zusammen mit den durch die Zahlungstransaktion übermittelten Daten zu erkennen.

10. Paysera informiert den Empfänger der Mittel über erfolgreiche Ausführung der Zahlung.

12. Bei Bereitstellung des ZAD stellt Paysera dem Zahler und dem Empfänger der Mittel die Daten bereit, die eine Identifizierung der Zahlungstransaktion und des Zahlers ermöglichen.

13. Bei Bereitstellung des ZAD und/oder KID behält Paysera zu keinem Zeitpunkt die Mittel des Zahlers.

Haftung

14. Paysera übernimmt volle Verantwortung für die korrekte Einleitung des Zahlungsauftrags des Zahlers dem vom Zahler gewählten ZDL und die Sicherheit und Vertraulichkeit von E-Banking-Daten.

15. Hat Paysera gemäß dem vom Zahler eingeleiteten Zahlungsauftrag den ZAD bereitgestellt und wurden gemäß diesen Informationen die vom Zahler angegebenen Mittel dem Empfänger der Mittel gutgeschrieben, jedoch die Mittel aus irgendeinem Grund vom Konto des Zahlers nicht abgebucht und dem Zahler nicht überwiesen oder an den Zahler zurückgegebenen, hält Paysera diese Mittel als Schuld des Zahlers gegenüber dem Empfänger der Mittel.

16. Wenn der Zahler über eine nicht autorisierte oder nicht ordnungsgemäß eingeleitete ausgeführte Zahlungstransaktion unter Verwendung der Paysera-Dienste erfährt, muss der Zahler den Betreiber seines Zahlungskontos gemäß dem in den Vereinbarungen mit seinem Kontobetreiber festgelegten Verfahren kontaktieren.

Datenschutz

17. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Zahlungsüberweisungen und der Vertraulichkeit der Daten des Zahlers speichert Paysera keine Daten des Zahlers in Zusammenhang mit personalisierten Sicherheitsdaten (z. B. eindeutige Identifikatoren, Passwörter oder Codes zur Bestätigung (Autorisierung) der Zahlungsaufträge) in IT-Systemen und Servern. Alle erhaltenen Daten werden von der betroffenen Person selbst zur Verfügung gestellt.

18. Alle personalisierten Daten (personalisierte Sicherheitsdaten) des Zahlers zur Anmeldung beim E-Banking sind nur für einmalige Sitzungen verwendet, sie werden während der gesamten Sitzung verschlüsselt und können im Paysera-System nicht gesehen, wiederhergestellt und verwendet werden. Jedes Mal, wenn der Zahler einen Antrag auf Einleitung des Zahlungsauftrags und/oder eine Kontoinformationsanfrage einreicht, muss der Zahler erneut gegenüber dem ZDL, der sein Konto verwaltet, seine Identität bestätigen.

19. Alle vom Zahler im Paysera-System bereitgestellten Daten werden während der Ausführung der Zahlung an das ZDL-Institut über einen sicheren Kanal, der durch ein SSL-Zertifikat geschützt ist, weitergeleitet. Deshalb bleiben die E-Banking-Daten des Zahlers sowie Codes zur Bestätigung (Autorisierung) der Zahlungsaufträge und/oder der Kontoinformationsanfragen sicher und können nicht von Dritten übernommen werden.

20. Zum Zweck der Bereitstellung des ZAD und des KID sammelt und speichert Paysera folgende Daten der Zahlungsüberweisung: vollständiger Name, Personenkennzeichen (falls zusammen mit dem Zahlungsauftrag übermittelt), Zahlungsdatum, Zahlungsbetrag, Verwendungszweck, E-Mail-Adresse, Kontonummer des Zahlers.

21. Paysera informiert den Zahler, dass seine personenbezogenen Daten von Paysera verarbeitet werden und der Zahler stimmt durch Einleitung des Zahlungsauftrags und der Kontoinformationsanfrage im Paysera-System zu, dass Paysera seine personenbezogenen Daten verarbeitet und speichert. Stimmt der Zahler nicht zu, dass seine personenbezogenen Daten von Paysera verarbeitet werden, kann die Dienstleistung dem Zahler nicht bereitgestellt werden.

22. Paysera verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den folgenden Bestimmungen:

22.1. Paysera fordert keine anderen als die für Bereitstellung des ZAD und des KID erforderlichen Daten an;

22.2. Paysera stellt sicher, dass die Informationen über den Zahler, die bei Bereitstellung des KID erhalten werden, nur dem Empfänger der Mittel und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Zahlers zur Verfügung gestellt werden;

22.3. Paysera stellt sicher, dass die Informationen über den Zahler, die bei Bereitstellung des ZAD erhalten werden, nur dem Empfänger der Mittel und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Zahlers zur Verfügung gestellt werden;

22.4. Paysera speichert nicht die sensiblen Zahlungsdaten des Zahlers, d. h. solche Daten, mit denen Betrüge begangen werden können und die personalisierte Sicherheitsdaten enthalten;

22.5. Paysera stellt sicher, dass die personalisierten Sicherheitsdaten nicht für andere Parteien als den Zahler und den Ausgeber der personalisierten Sicherheitsdaten (den entsprechenden ZDL) verfügbar sind;

22.6. Paysera verwendet die Daten nicht für andere Zwecke als Bereitstellung des ZAD und/oder des KID, hat keinen Zugang zu Daten und speichert diese nicht für andere als oben genannte Zwecke;

22.7. Paysera hat Zugang nur zu angegebenen Zahlungskonten und Informationen der zugehörigen Zahlungstransaktionen und erhält personenbezogene Daten in Bezug auf Zahlungskonten und zugehörigen Zahlungstransaktionen nur in dem Umfang, der für die Bereitstellung des ZAD und/oder KID erforderlich ist;

22.8. Paysera ändert nicht den Betrag, den Zahler oder andere Merkmale der Zahlungstransaktion;

22.9. Paysera verwirklicht angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, Änderung, Offenlegung sowie anderer rechtswidriger Verarbeitung im Sinne der die Verarbeitung der personenbezogenen Daten regelnden Rechtsvorschriften;

22.10. Paysera verwirklicht die Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des ZAD oder des KID durch Personen, die versuchen, durch Betrug das Geld zu erlangen oder es zu kontrollieren.

23. Die betroffene Person hat das Recht, den Zugang zu seinen von Paysera gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, zu erfahren, wie diese verarbeitet werden, und zu fordern, diese Daten zur Verfügung zu stellen. Einmal in einem Kalenderjahr können die Daten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, in anderen Fällen kann für die Bereitstellung von Daten jedoch eine Gebühr erhoben werden, die die Kosten der Datenbereitstellung nicht übersteigt.

24. Die betroffene Person hat das Recht zu verlangen, dass Paysera alle Ungenauigkeiten in seinen personenbezogenen Daten kostenlos korrigiert, diese löscht, beschränkt oder überträgt. Außerdem hat die betroffene Person das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und deren Weitergabe an Dritte zu widersprechen, es sei denn, dies wird zum Zweck der Bereitstellung von auf der Website angegebenen Diensten verlangt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Recht, die sofortige Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen, aufgrund der gesetzlich festgelegten Verpflichtung von Paysera als Zahlungsdienstleister zur Speicherung von Daten über Kundenidentifikation, Zahlungstransaktionen, abgeschlossene Verträge usw. innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist beschränkt werden oder nicht möglich sein kann.

25. Zum Zweck der Bereitstellung des ZAD und/oder des KID werden personenbezogene Daten für 3 Jahre ab deren Erhalt gespeichert.

26. Den Antrag auf Zugang, Korrektur oder Widerspruch senden Sie per E-Mail betreuung@paysera.com. Im Antrag muss der Vorname und Name deutlich angegeben werden. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von Paysera: dpo@paysera.com.

Schlussbestimmungen

27. Dem Zahler, der die Paysera-Dienste nutzt, wird empfohlen, sich mit den Ratschlägen und Empfehlungen zur sicheren Nutzung des Paysera-Systems vertraut zu machen.

28. Die vorliegenden Regeln unterliegen dem Recht der Republik Litauen, auch wenn ein Streit zwischen dem Zahler und Paysera in die Zuständigkeit eines anderen Landes als der Republik Litauen fällt.

29. Die Zahler haben das Recht, Beschwerden oder Ansprüche in Bezug auf Zahlungsdienstleistungen an allgemeine E-Mail-Adresse betreuung@paysera.com zu stellen. Die schriftliche Beschwerde des Zahlers wird innerhalb von 15 Werktagen ab Erhalt der Beschwerde überprüft. In Ausnahmefällen, in denen Paysera aufgrund der Gründe, die Paysera nicht kontrollieren kann, die Antwort nicht innerhalb von 15 Werktagen bereitstellen kann, stellt Paysera eine vorläufige Antwort bereit. In jedem Fall beträgt die Frist für Bereitstellung der endgültigen Antwort nicht mehr als 35 Werktage.

30. Wenn der Zahler mit der Entscheidung von Paysera nicht zufrieden ist, hat der Zahler das Recht, andere Rechtsmittel einzulegen und:

30.1. eine Beschwerde bei der Litauischen Bank an die Adresse Totorių St. 4, LT-01121 Vilnius or Žirmūnų St. 151, LT-09128 Vilnius und (oder) per E-Mail info@lb.lt oder pt@lb.lt einzulegen.

30.2. wenn der Zahler ein Benutzer ist, hat er auch das Recht, die Litauische Bank als eine Institution, die Verbraucherrechtsstreitigkeiten auf außergerichtliche Weise löst, zu kontaktieren (weitere Informationen).

31. Falls eine Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden kann oder in einem anderen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, wird die Streitigkeit von den Gerichten nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren am Sitz von Paysera beigelegt.

32. Diese Regeln treten in Kraft, wenn der Zahler einen Zahlungsauftrag und/oder eine Kontoinformationsanfrage durch Nutzung des im Paysera-System bereitgestellten ZAD und/oder KID initiiert. Durch Nutzung des ZAD im Paysera-System erkennt die Person an, dass er mit diesen Regeln vertraut ist, diesen zustimmt und sich verpflichtet , diese einzuhalten.

33. Paysera behält sich das Recht vor, diese Regeln jederzeit einseitig zu ändern, und diese Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Den Personen wird empfohlen, sich immer mit der neuesten Version dieser auf der Paysera-Website veröffentlichten Regeln vertraut zu machen.